Geschichte & rechtlicher Rahmen
Cannabis wird seit Jahrtausenden in der Medizin verwendet – bereits im antiken China und Ägypten war die Pflanze als Heilmittel bekannt. Im 20. Jahrhundert wurde sie vielerorts verboten, doch seit den 1990er-Jahren erlebt sie eine Renaissance als Arzneimittel.
In Österreich dürfen seit 2008 bestimmte Cannabinoide wie Dronabinol (synthetisches THC) ärztlich verschrieben werden. Der Zugang zu natürlichen Cannabisblüten ist Patient:innen jedoch nach wie vor verwehrt – sie sind gesetzlich nicht als Arzneimittel zugelassen. Der Einsatz von erfolgt unter strengen gesetzlichen Auflagen und ist aktuell auf wenige zugelassene Wirkstoffe und Indikationen beschränkt, etwa bei chronischen Schmerzen, Übelkeit infolge Chemotherapie oder Spastik bei Multipler Sklerose.
Die rechtliche Lage entwickelt sich stetig weiter – ARGE CANNA setzt sich dafür ein, fundierte Information bereitzustellen, Betroffene zu unterstützen und sich aktiv für die gesetzliche Zulassung von natürlichen Cannabisblüten als Arzneimittel einzusetzen.